Satzung des Ortsverbands Wangen/Amtzell/Achberg

§1 Name, Sitz und Tätigkeit

  1. „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wangen/Amtzell/Achberg“ sind Ortsverband des Kreisverbands Wangen, des Landesverbands Baden-Württemberg und des Bundesverbands der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
  2. Der Sitz des Ortsverbands ist Wangen im Allgäu.
  3. Der Tätigkeitsbereich des Ortsverbands erstreckt sich auf die Kommunen Wangen, Amtzell und Achberg.

§2 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Partei kann unabhängig von der Staatsbürgerschaft werden, wer mindestens 16 Jahre alt ist, Grundsätze und Satzung anerkennt und keiner anderen Partei angehört.
  2. Die Mitgliedschaft wird beim Kreisverband Wangen schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Kreisverbands Wangen.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  4. Der Austritt kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Kreisverband erklärt werden und ist sofort wirksam.

§3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung auf allen Parteiebenen zu beteiligen und an den Abstimmungen und Wahlen in aktiver und passiver Weise teilzunehmen.
  2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Näheres regelt die Beitragsordnung des Kreisverbandes.
  3. Satzungsgemäß gefasste Beschlüsse der Parteiorgane sind für Mitglieder bindend.

§4 Organe des Ortsverbands

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand.

§5 Mitgliederversammlung

  1. Höchstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung des Ortverbands.
  2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig wenn 15% der Mitglieder des Ortsverbands anwesend sind. Wird die Beschlussfähigkeit nicht erreicht, so kann innerhalb einer Woche eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einberufen werden, die unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
  3. Die Mitgliederversammlung tritt nach schriftlicher Einladung durch den Vorstand mindestens einmal jährlich zusammen. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung und aller vorliegenden Anträge mit einer Frist von mindestens 10 Tagen. Anträge zur Mitgliederversammlung kann jedes Mitglied stellen.
  4. Die Mitgliederversammlung entscheidet, sofern die Satzung es nicht anders bestimmt mit einfacher Mehrheit.
  5. Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Nichtöffentlichkeit kann für eine Versammlung oder einzelne Tagesordnungspunkte per Beschluss hergestellt werden.
  6. Die Mitgliederversammlung berät und beschließt über Programm, Satzung und politische Einzelthemen. Sie nimmt den jährlichen Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen und fasst über ihn Beschluss.
  7. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand sowie die Kandidat*innen für die Gemeinderatswahl (entsprechend der Kommunalwahlordnung des Landes Baden-Württemberg).
  8. Wahlen sind grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
  9. Von den Mitgliederversammlungen sind Protokolle anzufertigen.

§6 Vorstand

  1. Der Vorstand des Ortsverbands besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter:
    • die Vorsitzende (Sprecherin)
    • der Vorsitzende (Sprecher)
    • die/der stellvertretende Vorsitzende (stellv. Sprecher*in)
      Diese bilden gemeinsam den geschäftsführenden Vorstand.
  2. Dem erweiterten Vorstand können bis zu 4 weitere Mitglieder angehören.
  3. Die Vorsitzenden werden entsprechend dem Frauenstatut in zwei Wahlgängen gewählt. Jede*r Stimmberechtigte hat pro Wahlgang eine Stimme. Die Sitzungen des Vorstandes sind grundsätzlich mitgliederöffentlich.
  4. Der Vorstand vertritt den Ortsverband innerhalb und außerhalb der Partei nach §26 BGB.
  5. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
  6. Zu seinen Aufgaben gehört die Vorbereitung der Mitgliederversammlung sowie die Ausführung ihrer Beschlüsse. Er führt die laufenden Geschäfte zwischen den Mitgliederversammlungen. Der Vorstand ist berechtigt, Dritte mit der Erledigung von Aufgaben zu betrauen.
  7. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Neuwahl muss im Laufe des zweiten Kalenderjahres erfolgen. Wiederwahl ist möglich.
  8. Der Vorstand in seiner Gesamtheit, aber auch jedes einzelne Mitglied sind jederzeit abwählbar. Hierüber entscheidet in geheimer Abstimmung die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit.

§ 7 Wahlen

  1. Der Ortsverband kann bei Gemeinderatswahlen über Wahlbündnisse entscheiden, es bedarf allerdings der Zustimmung des Kreisverbandes.
  2. Bewerber*innen zu öffentlichen Wahlen werden entsprechend der betreffenden Wahlgesetze in geheimer Wahl durch die Mitgliederversammlung (Nominierungsversammlung) gewählt.
  3. Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männer zu besetzen. (Frauenstatut).
  4. Bewerber*innen können Mitglieder und Nichtmitglieder sein.

§8 Satzungsänderungen

  1. Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
  2. Anträge zu Satzungsänderungen sind der form- und fristgerechten Einladung zur Mitgliederversammlung beizufügen.

§9 Auflösung

  1. Über die Auflösung des Ortverbands entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit. Ein derartiger Beschluss bedarf der Bestätigung durch eine Urabstimmung unter den Mitgliedern.

§10 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung des Ortsverbands Wangen/Amtzell/Achberg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 06.05.2022 in Kraft

Diese Satzung wurde am 05.05.2022 von der Mitgliederversammlung im Dorfstüble in Wangen-Primisweiler mit

13 JA-Stimmen
keine NEIN-Stimmen
keine ENTHALTUNGEN
einstimmig beschlossen.